Importeure haften wie Hersteller

7. Januar 2009 · Märkte ·  

Ein neuer Ratgeber informiert über das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.  Der Leitfaden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) enthält Musterabläufe sowie praxisorientierte Tipps.

Im neuen Jahr folgt auf das gute Weihnachtsgeschäft nicht selten ein böses Erwachen: Verkaufte Produkte weisen unvorhergesehene Mängel auf und zahlreiche Reklamationsansprüche kommen auf Händler oder Hersteller zu. Kleine und mittelständische Unternehmen trifft es dann besonders hart, wenn sie erfahren, dass sie als „Inverkehrbringer“ haften – unhängig davon, ob sie die Produkte selbst entwickelt oder hergestellt haben. Um damit verbundenen Forderungen und Problemen vorzubeugen, gilt es, das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sowie seine Auswirkungen innerhalb der Rechtsetzung des europäischen Wirtschaftsraumes zu kennen und anzuwenden.

Praxisnahe Hilfe bei der Erfüllung von Pflichten und Anforderungen leistet der Leitfaden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin „Anwendung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes“. In dem neuesten Titel der Reihe „Sicherheit – Gesundheit – Wettbewerbsfähigkeit“, wird aufgezeigt, wie sich Risiken und teure Nachbesserungen vermeiden lassen. Für Hersteller, Importeure, Händler und deren Dienstleister hält der Ratgeber Musterabläufe sowie praxisorientierte Tipps zum effektiven und systematischen Vorgehen bereit. Durch die Lektüre lernen Leser auch die Vorteile des Gesetzes und die Wettbewerbsvorteile durch Erfüllung der Sicherheitsanforderungen kennen. Zahlreiche Symbole und Querverweise im Text sowie die beigelegte CD mit weiteren Erläuterungen vereinfachen eine schnelle Anwendung des Ratgebers in der Praxis.

Erschienen ist der Ratgeber im NW-Verlag, Bremerhaven. Die Veröffentlichung zum Preis von 29,50 Euro umfasst 112 Seiten und enthält eine CD-ROM (ISBN: 978-3-86509-739-2).

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