Keine zusätzliche Belastung bei Dieselbesteuerung

13. April 2011 · Märkte ·  

Die EU-Kommission hat heute nach jahrelangen Diskussionen ihren Entwurf zur Novellierung der EU-Energiesteuerrichtlinie vorgestellt. Mit ihm wird die ursprüngliche Richtlinie aus dem Jahr 2003 grundlegend überarbeitet.

In Zukunft soll sich die Bemessungsgrundlage der Mindeststeuersätze an den CO2-Emissionen sowie am Energiegehalt von Heiz- und Kraftstoffen und nicht mehr wie bisher primär am Volumen orientieren. Der Vorschlag der Kommission kommt damit einem Paradigmenwechsel in der Besteuerung wichtiger Energieträger gleich.

Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: “Ich halte nichts von derartigen Plänen. Die Mitgliedstaaten sollten auch weiterhin selbst entscheiden können, wie sie die Steuersatzstruktur der Energieerzeugnisse ausgestalten. Große Sorge macht mir insbesondere die Auswirkung des Vorschlags auf die Höhe der Besteuerung von Dieselkraftstoffen in Deutschland. Dies ist weder im Interesse der Bürger, noch im Interesse der Automobilindustrie und ihrer Zulieferer – und auch nicht im Interesse der Umwelt.

Was die CO2-Komponente betrifft, hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag schon ein ausdrückliches Nein fixiert.

Wir werden die Vorschläge der EU-Kommission jetzt intensiv diskutieren. Die Novellierung der Richtlinie kann aber nur einstimmig erfolgen.”

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