Die Ausfuhren von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus der Europäischen Union nach Russland dürften nach Inkrafttreten von fünf neuen Bescheinigungen für Ausfuhren zwischen der EU und der Russischen Föderation stark ansteigen.
Diese Bescheinigungen betreffen Rindfleisch mit Knochen, Dosen- und Trockenheim- tierfutter sowie Zuchtschafe und –ziegen; sie eröffnen neue Absatzchancen für europäische Erzeuger. Die Vereinbarung über die Ausfuhrbescheinigungen wurde auf einer Sitzung der Europäischen Kommission und des russischen Veterinärdienstes am 27. und 28. April in Moskau getroffen. Sie wurden von beiden Seiten Ende Mai/Anfang Juni paraphiert und traten am 15. August in Kraft.
Im Januar wurden sieben Bescheinigungen vereinbart, die Absatzchancen für Rinder- samen, Pferdefleisch und Zuchtrinder eröffnen. Im April wurde für fünf Bescheinigungen eine Einigung erzielt, die am 15. August in Kraft traten. Die Verhandlungen sollen weitergeführt werden, um bereits vorhandene Bescheinigungen zu aktualisieren und möglicherweise neue zu vereinbaren.
Ausfuhren von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus der EU nach Russland müssen den zwischen der Europäischen Kommission und dem russischen Veterinärdienst für eine Reihe von Waren vereinbarten Anforderungen genügen. Diese Anforderungen gelten für Ausfuhren aus allen EU-Mitgliedstaaten, die spezifischen Bescheinigungen zustimmen müssen, in denen zugesichert wird, dass die ausgeführten Waren den Veterinär- und Hygienestandards der Russischen Föderation entsprechen.
Im Jahr 2009 wurden Tiere, Fleisch und tierische Erzeugnisse im Wert von 1,3 Milliarden Euro aus der EU in die Russische Föderation ausgeführt.

