Neue Verordnung zur Außenhandelsstatistik

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, hat die 16. Ver-ordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung unterzeichnet. Damit wird die Schwelle für monatliche statistische Meldepflichten im Außenhandel mit EU-Mitgliedsländern ab dem 1. Januar 2012 angehoben. Unternehmen sind künftig erst dann verpflichtet, Informationen über ihre Ex- und Importe an das Statistische Bundesamt zu übermitteln, wenn der Wert dieser Warenbewegungen 500.000 Euro überschreitet. Zur Zeit liegt die Meldeschwelle noch bei 400.000 Euro.

Bundesminister Rösler: „Entbürokratisierung ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches Anliegen. Von der Anhebung der Meldeschwellen in der Außenhandelsstatistik werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Rund 7000 Unternehmen – das sind etwa 11 Prozent der derzeit Meldepflichtigen – werden ab Januar 2012 von der Auskunftspflicht befreit. Insgesamt werden die Unternehmen dadurch knapp 8 Mio. Euro im Jahr an Bürokratiekosten sparen. Die Entbürokratisierungspolitik in diesem Bereich wird Schritt für Schritt umgesetzt. Weitere Schritte werden folgen.“

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