Seit dem 1.9.2013 finden neue Umsetzungsrichtlinien zum am 1.7.2013 in Kraft getretenen reformierten Entry-Exit Law Anwendung. Die „PRC Entry-exit Administration Regulations for Foreigners“ führen zu einer teilweisen Neuordnung der bislang verwendeten Visa-Kate-gorien F-Visum (Geschäftsvisum), J-Visum (Journalistenvisum), L-Visum (Touristenvisum), X-Visum (Studentenvisum) und Z-Visum. Zudem führen die Neuregelungen neue Visums-kategorien ein: das Q-Visum für den Besuch durch Familienmitglieder von in der VR China lebenden chinesischen Staatsbürgern, das S-Visum für Familienmitglieder von Auslän-dern, die sich dauerhaft in der VR China aufhalten, sowie das R-Visum, welches für Spezialisten gedacht ist, die aufgrund akuten Bedarfs in der VR China benötigt werden.
Die für ausländische Arbeitnehmer in China wesentlichen Kategorien waren bislang das F-Visum (Geschäftsvisum) sowie das Z-Visum (Arbeitsvisum). Die Regulations unterteilen das ehemalige F-(Geschäfts-)Visum nunmehr in ein M-Visum sowie ein F-Visum. Das M-Visum dient nach den neuen Vorgaben als Geschäftsvisum mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 90 Tagen. Es erlaubt neben Geschäftsverhandlungen und der Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben auch die Durchführung von kurzen technischen Arbeiten oder Unternehmenspraktika. Das F-Visum neuen Rechts ist Besuchern vorbehalten, die sich in der VR China zu wissenschaftlichen, kulturellen oder anderen Zwecken, wie beispielsweise der Teilnahme an Messen oder Kongressen, aufhalten. Das Z-Visum alten Rechts beinhaltete neben der Erlaubnis der Einreise zu Arbeitszwecken auch ein Visum für mitreisende Familienmitglieder. Das Z-Visum nach neuem Recht umfasst hingegen lediglich die tatsächlich in der VR China tätig werdende Person. Familienmitglieder benötigen von nun an ein S-Visum (Familienvisum).

