Kartellamt prüft Beschaffungsmärkte

Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung im Bereich des Lebensmittel- einzelhandels eingeleitet. Im Fokus stehen dabei die Wettbewerbsbedingungen auf den Märkten für die Beschaffung von Nahrungs- und Genussmitteln durch die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte am 14. Februar: „Der fort- schreitende Konsolidierungsprozess im Lebensmitteleinzelhandel führt nicht nur auf den Absatzmärkten, sondern auch auf den Beschaffungsmärkten zu einer starken Konzentration zugunsten der führenden Handelsunternehmen. Die vier größten Handelsunternehmen vereinen inzwischen rund 85% des Absatzmarktes insgesamt in Deutschland auf sich. Wir wollen mit dieser Untersuchung mehr Licht in die Machtverhältnisse im Handel und im Verhältnis zwischen Handel und Hersteller bringen.“

Fusionsvorhaben in dieser Branche unterliegen einer genauen Prüfung des Bundes- kartellamtes und können zumeist nur unter Auflagen freigegeben werden. Auf der Absatzseite – im Verhältnis der Handelsunternehmen zu den Verbrauchern – werden dabei stets die Wettbewerbsverhältnisse in einer Vielzahl von regionalen Märkten untersucht und die Einkaufsalternativen für die Verbraucher analysiert.

Auf den meist nationalen Beschaffungsmärkten – dem Verhältnis der Handelsunternehmen zu ihren Lieferanten – prüft die Behörde die Auswirkungen der Konzentration auf die Wettbewerbsbedingungen der kleineren Handelsunternehmen und der Lieferanten. In diesem Konzentrationsprozess spielen auch die Beschaffungskooperationen unter Beteiligung der führenden Handelsunternehmen eine Rolle, die damit ebenfalls in den Fokus der kartellrechtlichen Prüfung rücken.

Mit der nun eingeleiteten Sektoruntersuchung will die Behörde ihre bisherigen Analysen der Beschaffungsmärkte im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels unterstützen. Die Untersuchung wird sich dabei auf die Klärung bestimmter Einzelfragen beschränken. Insbesondere soll an ausgewählten Produktgruppen untersucht werden, welche Marktposition den einzelnen Handelsunternehmen einschließlich ihrer Kooperationspartner an der Warenbeschaffung zukommt. Es soll ermittelt werden, ob und in welchem Ausmaß die führenden Handelsunternehmen Einkaufsvorteile gegenüber ihren Wettbewerbern genießen. Darüber hinaus sind die Auswirkungen solcher Vorteile auf den Wettbewerb auf den Absatzmärkten zu untersuchen.

Das Bundeskartellamt kann die Untersuchung eines bestimmten Wirtschaftszweiges durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb im Inland möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist (sog. Sektoruntersuchung, § 32 e GWB). Es handelt sich um eine Branchenuntersuchung, ausdrücklich aber nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen.

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