Zweieinhalb Jahre Gefängnis und eine Geldbuße von fast 50 Millionen Euro: das ist das Ergebnis eines großangelegten Betruges mit Textilien aus China.
Gegenstand des Betrugs, der nun von einem Gericht in Wien geahndet wurde, war die Umgehung von Zöllen und Mehrwertsteuer in Höhe von mehreren Millionen Euro. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF deckte die illegalen Machenschaften in Zusammenarbeit mit den österreichischen Zollbehörden und Behörden aus mehreren anderen EU-Mitgliedstaaten auf.
Der Generaldirektor des OLAF, Franz-Hermann Brüner, sagte: „Das Urteil des österreichischen Gerichts zeigt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen dem OLAF und Zollfahndern in den Mitgliedstaaten konkrete Ergebnisse bringt. Betrüger, die versuchen, die EU-Märkte mit ihren Produkten zu überschwemmen, ohne die entsprechenden Abgaben zu bezahlen, verursachen erheblichen Schaden, doch gemeinsam sind wir in der Lage, die europäischen Steuerzahler hiervor zu schützen.“
Das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen in Wien vom 27. Oktober 2009 erging aufgrund einer Anklage, die die Staatsanwaltschaft in Wien nach Untersuchungen des OLAF und der österreichischen Zollfahndung erhoben hatte. Diese Untersuchungen waren Teil umfassender Ermittlungen, bei denen das OLAF die Arbeit der Zollfahndungen mehrerer EU-Mitgliedstaaten koordinierte. Auch Eurojust und Europol waren am Gelingen der Operation beteiligt.
In diesem Betrugsfall wurden Textilien aus China importiert, wobei erstens der Wert der Produkte zu niedrig angegeben wurde, um Zölle zu umgehen, und zweitens die Zahlung der Mehrwertsteuer nicht erfolgte. Die Zollabfertigung wurde hauptsächlich kleinen Zollagenturen übertragen. Die Waren wurden zuerst in dem Mitgliedstaat, in dem sie eintrafen, ohne Mehrwertsteuer verzollt, und danach in das Bestimmungsland innerhalb der EU weiterbefördert, wo die Mehrwertsteuer von den Empfängern zu bezahlen gewesen wäre. In diesem Fall waren die meisten Empfänger jedoch nicht existent oder verschwanden nach kurzer Zeit von der Bildfläche. Die Zollfahnder entdeckten außerdem eine Werkstatt, in der Rechnungen systematisch gefälscht wurden. Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

