Seit 01.01.2015 um 00:00 Uhr gelten die neuen Mauttarife für Lkw ab 12 Tonnen zuläs-sigem Gesamtgewicht in Deutschland. Die neuen Mauttarife setzen sich aus zwei Mautteil-sätzen zusammen: einem für die Infrastrukturabgabe und einem für die Kosten der Luftver-schmutzung, die die Lkw verursachen. Letzterer ist von der Schadstoffklasse abhängig. Gleichzeitig wurde ein Mautsatz für schwere Lkw der Schadstoffklasse Euro 6 eingeführt. Für diese modernen Fahrzeuge werden keine Kosten für die Verursachung von Luftver-schmutzung berechnet.
Die neuen Tarife wurden in den Wochen vor Weihnachten mit einem Software-Update per Mobilfunk auf rund 820.000 Fahrzeuggeräte verteilt. Die Aktualisierung der rund 3400 Maut-stellen-Terminals und des Internet-Einbuchungssystems wurde anforderungsgemäß drei Tage früher abgeschlossen, damit die Fahrer im manuellen Einbuchungssystem die Tickets für den 1. Januar buchen konnten.
So wird die Maut berechnet
Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der Strecke, die ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombi-nation auf mautpflichtigen Straßen zurücklegt und einem Mautsatz je Kilometer, der die Infrastrukturkosten und die Kosten für die verursachte Luftverschmutzung enthält.
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• Der Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten unterscheidet zwischen Lkw mit bis zu drei Achsen und Lkw mit vier oder mehr Achsen.
• Der Mautteilsatz der Kosten für die verursachte Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse. Jedes Fahrzeug wird aufgrund seiner Schadstoffklasse einer der sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet. Dabei gilt: Je moderner die Abgas-technik des Lkws ist, desto günstiger wird der Mautteilsatz für die Luftverschmutzung. Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 sind in die Kategorie A eingruppiert und zahlen nur die Infrastrukturkosten.
Die neuen Mauttarife sind im Bundesfernstraßenmautgesetz festgeschrieben. und basier-en auf den Erkenntnissen des Wegekostengutachtens, das im März 2014 veröffentlicht wurde.

