Im neuen Jahr gibt es einige Regelungen im Bereich der Energieeffizienz und als Folge des EEG, die Industrie- und Gewerbebetriebe dringend beachten sollten. Die aktuelle Neufassung des Energiedienstleistungsgesetzes verpflichtet zukünftig große Unternehmen (Nicht-KMU im Sinne der EU-Definition), bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das Energieaudit muss unabhängig und von einem fachkundigen internen oder externen Auditor durchzuführen.
Die Verpflichtung zur Umsetzung von Energieaudits gilt für alle „Großunternehmen“ unab-hängig von etwaigen Steuererleichterungen, wie dem Spitzenausgleich bei der Strom- bzw. Energiesteuer oder der Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2014. Sie trifft auch Unternehmen, die nicht dem produzierenden Gewerbe angehören, wie Handel, Banken, Versicherungen, Kliniken, Krankenhäuser, Universitäten, öffentliche Ein-richtungen oder gemeinnützige Organisationen. Von der Verpflichtung freigestellt sind Unternehmen, die über ein Energiemanagementsystem verfügen.
„Unternehmen sollten prüfen, ob sie die Schwellenwerte für KMU überschreiten und welche Anforderungen durch die Einführung der allgemeinen Energieauditpflicht auf sie zukom-men“, rät Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG. Die betroffenen Unternehmen sollten entsprechende Vorbereitungen treffen, um die Umsetzungsfrist bis zum 5. Dezem-ber 2015 wahren zu können.
Pflicht zum Einbau von Stromzählern
Das neue EEG verpflichtet Unternehmen ab dem 1. Januar 2015 zum Einbau von geeichten Stromzählern. Ziel der Regelung ist es, dass alle Strommengen, die an der betreffenden Abnahmestelle an umlagepflichtigem Strom selbst verbraucht wurden über geeichte Strom-zähler erfasst sein müssen. Für eine Antragsstellung nach der Besonderen Ausgleich-regelung hat das zur Folge, dass dem BAFA angezeigte Strommengen erst ab dem Zeit-punkt berücksichtigt werden können, ab dem diese über einen geeichten Stromzähler erfasst wurden. Da die Strommengen, die an dritte Unternehmen weitergeleitet werden, dem BAFA ebenfalls angezeigt werden müssen, müssen auch diese als im amtlichen oder geschäftlichen Verkehr verwendet von geeichten Stromzählern erfasst sein.
Ausschreibungen bei Energieeffizienzförderung
Ziel des Pilotvorhabens zum wettbewerblichen Ausschreibungsmodell im Bereich der Stromeffizienz STEP up! (StromEffizienzPotenziale nutzen) ist die Senkung des Stromver-brauchs. Dies soll durch eine offene Ausschreibung der technologie-, akteurs- und sektor-übergreifende Förderung von strombezogenen Maßnahmen erfolgen. Im Rahmen von geschlossenen Ausschreibungen sollen in der Pilotphase darüber hinaus spezifische Bereiche mit bekannten hohen Potenzialen und bekannten Hemmnissen angesprochen werden. Hierzu können beispielsweise der Austausch von Heizungspumpen mit hydraul-ischem Abgleich, Strom-Wärmemaßnahmen im Bereich der Industrie oder „Green IT“ gehören. Den Zuschlag erhalten die Maßnahmen, die sich im Rahmen eines Ausschrei-bungsverfahrens mit dem wirtschaftlichsten Kosten-Nutzen Verhältnis (Euro pro einge-sparter kWh) auszeichnen.
Neue Regelungen im Zusammenhang mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Aus dem EEG ergeben sich 2015 einige weitere neue Regelungen, die Gewerbe- und Industrieunternehmen beachten sollten. So starten im neuen Jahr beispielsweise die Pilotprojekte zu Ausschreibungen für Solar-Freiflächenprojekte. Ab 1. April 2015 gilt zudem die verpflichtende Fernsteuerung bei der Direktvermarktung von EEG-Anlagen.

