Die Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 der Kommission vom 13.12.2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren tritt zum 1.1.2014 in Kraft.
Durch diese hat die Europäische Kommission die ab 1.1.2014 für öffentliche Auftrags-verfahren geltenden EU-Schwellenwerte festgelegt. Im Folgenden die wichtigsten Schwellenwerte (Ausnahmen sind nicht berücksichtigt):


