Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) und das Deutsche Institut für Compliance e.V. (DICO) haben gemeinsam die Leitlinie „Kartellrechtliche Compliance – Eckpunkte effektiver kartellrechtlicher Compliance-Programme (Teil 1)“ veröffentlicht. Das Dokument soll Unternehmen praktische Anregungen bei der Ausgestaltung ihrer kartellrechtlichen Compliance-Programme geben. Zusätzlich zur Leitlinie haben BME und DICO ein ergänzendes Arbeitspapier mit einem beispielhaften kartellrechtlichen Regelwerk („Dos & Don’ts“) erstellt. Beide Publikationen wenden sich an Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen, sind aber vor allem als konkrete Unterstützung für mittelständische Betriebe gedacht.
„Durch die Zusammenarbeit mit DICO können wir unseren Mitgliedern eine Hilfestellung auf fachlich höchstem Niveau zur Verfügung stellen – von Praktikern für Praktiker. Denn schließlich könnten Verstöße gegen Kartellrechtsvorschriften schwerwiegende Folgen haben“, betonte die Leiterin der Rechtsdienstleistungen beim BME, Noreen Loepke. Die Palette der Schäden reiche von empfindlichen Geldbußen und Imageschäden über eine nachhaltige Störung der Geschäftsbeziehung bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen, Schadensersatz-ansprüchen und Berufsverboten.
Auch wenn kartellrechtliche Compliance-Programme für viele Unternehmen bereits selbst-verständlich geworden sind, bestehen bisweilen noch Unsicherheiten über die Einführung und Ausgestaltung entsprechender Programme. In diesem Zusammenhang können die genannten Dokumente nicht nur Unterstützung bei der Optimierung von eigenen Compliance-Programmen geben, sondern auch zur Sensibilisierung von Geschäftspartnern in der Liefer-kette eingesetzt werden. Ihre Veröffentlichung dient damit zugleich einem übergeordneten Ziel: „Durch pragmatische und konkrete Hilfestellungen möchten wir letztlich auch einen nachhaltigen Beitrag zur Förderung der Kartellrechts-Compliance in Deutschland leisten“, sagten die Leiter des DICO-Arbeitskreises Kartellrecht, Thilo Reimers und Josef Hainz.

