Stromentnahme im Betrieb genau zuordnen
Unternehmen des produzierenden Gewerbes müssen den Eigenverbrauch genau erfassen, um zur Entlastung bei der Stromsteuer rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Den Strom für eigene betriebliche Zwecke von der Entnahme Dritter zu unterscheiden, ist für beantragende Unternehmen essentiell.

