Illegale Preisabsprachen, die dazu geführt haben, dass Luftfrachtdienste im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beeinträchtigt worden sind, werden jetzt geahndet. Die Europäische Kommission hat 11 Luftfrachtunternehmen wegen der Bildung eines weltweiten Kartells Geldbußen in Höhe von insgesamt 799.445.000 Euro auferlegt.
Unter den betroffenen Unternehmen sind bekannte Fluggesellschaften: Air Canada, Air France-KLM, British Airways, Cathay Pacific, Cargolux, Japan Airlines, LAN Chile, Martinair, SAS, Singapore Airlines und Qantas. Sechs Jahre lang sprachen die Luftfrachtunternehmen ihr Vorgehen bei Treibstoff- und Sicherheitszuschlägen ab, für die keine Rabatte eingeräumt wurden. Im Rahmen der Kronzeugenregelung der Kommission wurde Lufthansa die Geldbuße vollständig erlassen, da sie als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell vorgelegt hatte.
„Es ist bedauerlich, dass so viele große Fluggesellschaften ihre Preise zum Nachteil der europäischen Unternehmen und Verbraucher abgesprochen haben“, sagte der Vizepräsident der Kommission und Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. „Mit ihrem heutigen Beschluss stellt die Kommission klar, dass sie Kartelle nicht duldet.“
Air France muss 182.920.000 Euro zahlen, KLM 127.160.000, British Airways 104.040.000, Cargolux 79.900.000, Singapur Airlines 74.800.000, SAS 70.167.500, Cathay Pacific Airways 57.120.000, Japan Airline 35.700.000, Martinair 29.500.000, Air Canada 21.037.500, Qantas 8.880.000 und LAN Chile 8.220.000 Euro.
Die Kommission hat die Geldbußen am 9. November 2010 ausgesprochen. Über einen Zeitraum von sechs Jahren – von Dezember 1999 bis zum 14. Februar 2006 – hatten die Kartellmitglieder mehrere Preiselemente untereinander abgestimmt. Die Kartellabsprachen, die über zahlreiche Kontakte auf bilateraler wie multilateraler Ebene zwischen Fluggesell- schaften erfolgten, bezogen sich auf Flüge aus dem, in den und innerhalb des EWR. Fluggesellschaften, die Luftfrachtdienste erbringen, bieten vorrangig Frachttransportdienste für Spediteure an, die die Beförderung von Gütern einschließlich verbundener Dienste und Formalitäten für den Versender abwickeln.
Die ersten Gespräche der Fluggesellschaften über die Preisgestaltung betrafen Treibstoffzuschläge. Die Fluggesellschaften kontaktierten einander, um sicherzustellen, dass die weltweit operierenden Luftfrachtunternehmen für alle Sendungen einen pauschalen Zuschlag pro Kilogramm erhoben. Dann weiteten die Kartellmitglieder ihre Zusammenarbeit aus, indem sie einen Sicherheitszuschlag einführten und es ablehnten, ihren Kunden (Spediteuren) eine Provision für den Einzug von Zuschlägen zu zahlen.
Mit diesen Kontakten sollte gewährleistet werden, dass die Zuschläge von allen beteiligten Fluggesellschaften eingeführt und Erhöhungen (oder Senkungen) der Zuschläge von allen vollständig umgesetzt wurden. Indem die Luftfrachtunternehmen keine Provisionen zahlten, stellten sie sicher, dass bei den Zuschlägen kein Wettbewerb über Kundenrabatte erfolgte. Solche Praktiken verstoßen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften.
Wegen unzureichender Beweise ließ die Kommission die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte erhobene Behauptung fallen, dass zwei weitere Zuschläge und Frachttarife Gegenstand von Absprachen waren. Ferner stellte die Kommission auch die Ermittlungen gegen 11 weitere Frachtunternehmen und eine Beratungsfirma ein, denen die Mitteilung der Beschwerdepunkte vorher aus denselben Gründen zugestellt worden war.
Bei der Festsetzung der Geldbußen berücksichtigte die Kommission den Umsatz der beteiligten Unternehmen auf dem betreffenden Markt, die besondere Schwere des Verstoßes, den EWR-weiten Umfang des Kartells sowie seine Dauer.
Allen Frachtunternehmen wurde ein Abzug von 50 Prozent vom Umsatz auf Strecken zwischen dem EWR und Drittländern gewährt, da auf diesen Strecken ein Teil des durch das Kartell bewirkten Schadens außerhalb des EWR entstanden ist. Die Kommission erhöhte die Geldbuße für SAS um 50 Prozent, weil das Unternehmen schon einmal an einem Kartell im Luftfahrtsektor beteiligt war (SAS/Maersk-Kartell, siehe IP/01/1009). Alle Luftfrachtunternehmen erhielten einen Abschlag von 15 Prozent, um der starken Regulierung des Sektors Rechnung zu tragen, die als Anreiz für Preisabsprachen gesehen werden kann. Vier Fluggesellschaften wurde zudem ein Abzug von 10 Prozent gewährt, weil sie an der Zuwiderhandlung nur begrenzt beteiligt waren. Da die Geldbußen für zwei der Unternehmen die zulässige Obergrenze von 10 Prozent ihres Umsatzes 2009 überschritten hätten, wurde der Betrag (vor der Berücksichtigung möglicher Abzüge im Rahmen der Kronzeugenregelung) auf diese Höhe gesenkt.
Lufthansa (einschließlich ihrer Tochtergesellschaft Swiss) wurde im Rahmen der Kronzeugenregelung der Kommission die Geldbuße vollständig erlassen, da sie die Kommission über das Kartell informierte und wertvolle Informationen zur Verfügung stellte. Die Geldbußen für die folgenden Luftfrachtunternehmen wurden aufgrund ihrer Zusammenarbeit im Rahmen der Kronzeugenregelung ebenfalls gesenkt: Martinair (50 %), Japan Airlines (25 %), Air France-KLM (20 %), Cathay Pacific (20 %), LAN Chile (20 %), Qantas (20 %), Air Canada (15 %), Cargolux (15 %), SAS (15 %) und British Airways (10 %).
Fünf Unternehmen beantragten wegen angeblicher Zahlungsunfähigkeit eine Verringerung der Geldbuße. Keiner der Anträge erfüllte jedoch die Voraussetzungen für eine entsprechende Verringerung.

