Punkte für Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften
Laut der Industrie- und Handelskammer Schwaben plant das Bundesverkehrsministerium einige Verstöße gegen das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter mit einem Punkt in Flensburg zu ahnden. Hiervon betroffen wären sowohl der Fahrzeugführer als auch der Verlader.

