Verschärfungen im AÜG beim Einkauf beachten
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde dieses Jahr deutlich verschärft. Vielen Unternehmen ist jedoch noch nicht bewusst, dass sie jetzt beispielsweise schon beim Einkauf von Serviceleistungen genau definieren müssen, ob eine direkte Einbindung in interne Arbeitsprozesse stattfindet.

