Transparenz bei Telekommunikationslösungen
Seit dem 1. Juni dieses Jahres greift die neue Transparenzverordnung der Bundesnetz-agentur: Sie verfolgt das in § 45n des Kommunikationsgesetzes festgelegte Ziel, dem Nutzer eine transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Information zu Telekommuni-kationsdienstleistungen in einer verständlichen und leicht zugänglichen Weise… Weiterlesen

